Kosten & Erstattung

Naturheilkundliche Beratung & Behandlung mit Augendiagnose

160 Euro

– Auswertung von Fragebögen, Laborwerten und ärztlichen Befundberichten
– Zweitmeinung
– Augendiagnose
– ausführliche Beratung
– Behandlung

Rezepte erstelle ich individuell. Diese Arzneien werden von der Apotheke in vorgegebener Stärke, Dosierung und Mischungsverhältnis zusammenstellt. Das geschieht vor allem dann, wenn keine fertigen Arzneimittel auf dem Markt sind, welche für die Behandlung geeignet sind oder wenn es mir darum geht, bestimmte Reaktionen und Wirkungen zu erzielen, die in dieser Form mit vorgefertigten Präparaten nicht zu erreichen wären. Die Kosten variieren, halten sich aber in Grenzen (etwa 10 – 30 Euro).

Bei chronischer Erkrankung wird ergänzend zur naturheilkundlichen Beratung & Behandlung die Homöopathie Erstbehandlung empfohlen. Diese Leistung ist nur zusammen mit der naturheilkundlichen Beratung & Behandlung buchbar.

Homöopathie Erstbehandlung

120 Euro: Kinder 0-12 Jahre (bis zu 1 Stunde)
180 Euro: Jugendliche / Erwachsene (bis zu 2 Stunden)

(Ermäßigung für Student:innen, Auszubildende und Menschen mit niedrigem Einkommen nach Absprache)

Arzneien, die ich in der Sprechstunde direkt verabreiche, werden mit 2,50 Euro berechnet. Üblich ist allerdings die Rezepturerstellung. Die Arznei wird dann von einer Apotheke individuell hergestellt. Ich arbeite mit einer auf Homöopathie spezialisierten Apotheke in Kempten zusammen.

Folgebehandlungen

Abrechnung nach Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Folgebehandlungen finden bei chronisch erkrankten Patienten anfangs im Abstand von 2 bis 6 Wochen statt. Bei akuten Erkrankungen sind meist 1 bis 2 Folgebehandlungen nötig.

Videosprechstunde

180 Euro / 1. Termin
Folgetermine: Abrechnung nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker

Eine Videosprechstunde besteht aus:

– Auswertung Ihrer Unterlagen
– Beratungsgespräch per Video (60 Minuten)
– Therapieplan

Beratung per Telefon oder Email

ab 10 Euro

Erstattung

Es handelt sich um eine Privatpraxis, d.h. alle Patienten bekommen eine Privatrechnung nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker).

Private Krankenversicherungen und Beihilfe erstatten meine Leistungen grundsätzlich vollständig, ggf. abzgl. Selbstbeteiligung.

Private Krankenzusatzversicherungen erstatten sie je nach Versicherungsumfang.